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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19   

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https://dejure.org/2020,28920
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19 (https://dejure.org/2020,28920)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.07.2020 - L 12 R 143/19 (https://dejure.org/2020,28920)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - L 12 R 143/19 (https://dejure.org/2020,28920)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 39/02 R

    Nichtauszahlung einer bewilligten und festgestellten Rente - Formverwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Zwar hat dieses in dem Beschluss vom 7.12.2017 (a.a.O.) tatsächlich lediglich ausgeführt, dass angesichts der ständigen Rechtsprechung des BSG zum Regelungscharakter von Verwaltungsentscheidungen über die Nichtauszahlung von Sozialversicherungsleistungen die Annahme eines Verwaltungsaktes bei einer Mitteilung über die Abrechnung einer Rentennachzahlung naheliegen könnte (vgl. juris, Rn. 20, m.w.N.).

    Allerdings hat das BSG bereits in dem in der Entscheidung vom 7.12.2017 aufgeführten Urteil vom 3.4.2003 - B 13 RJ 39/02 R - ausdrücklich ausgeführt, dass die Mitteilung über die Nichtauszahlung einer Rente im Rahmen des Rentenbescheides Verwaltungsaktcharakter besitzt (vgl. juris, Rn. 21).

  • LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15

    Abrechnungsermittlung der Deutschen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Gerade die Feststellung der Erfüllungswirkung verlangt die Abklärung und Feststellung der jeweiligen, mitunter auch durchaus komplexen tatbestandlichen Voraussetzungen der maßgeblichen normativen Vorgaben (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27.6.2017 - L 13 R 171/15 - juris, Rn. 29).

    Maßgeblich ist, ob eine solche verständige Würdigung zu dem Ergebnis führt, dass die Behörde mit der fraglichen Erklärung eine - endgültige - Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalls, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, treffen wollte (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurteil vom 10.12.2014, a.a.O., juris, Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 27.6.2017, a.a.O., juris, Rn. 28).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Hinsichtlich einer solchen Konstellation habe das BSG in seinem Urteil vom 30.10.2012 - B 13 R 9/12 R - ausgeführt, dass der SGB II-Leistungsträger keinen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger habe, weil ersterer auch im Falle der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Leistungen an die rentenberechtigte Person zu erbringen gehabt hätte.

    Anlass für die Einführung der Vorschrift waren die beiden Urteile des BSG vom 31.10.2012 (B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) und die sich hieraus ergebende geänderte Rechtsauffassung einiger Rentenversicherungsträger, die nach Verkündung der Urteile gegen sie gerichtete Erstattungsansprüche der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in allen Fällen der rückwirkenden Rentengewährung, also auch in Fällen der rückwirkenden Gewährung einer Altersrente, abgelehnt haben.

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 25.1.2011 - B 5 R 14/10 R) treffe die Mitteilung über die Abrechnung der Rentennachzahlung keine Regelung i.S.v. § 31 SGB X. Vielmehr werde der Nachzahlungsbetrag aus dem Rentenbewilligungsbescheid vom 16.3.2017 lediglich wiederholt.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten folgt aus dem Urteil des BSG vom 25.1.2011 (a.a.O.) nichts Anderes.

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R

    Abtretung einer Rentenleistung - Vorverfahren - Leistungsklage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Zutreffend ist es zunächst davon ausgegangen, dass statthafte Klageart für das Begehren der Klägerin die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 und 4 SGG ist (vgl. BSG, Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R - juris, Rn. 19).

    Gleiches gilt auch für den vorläufigen Einbehalt aufgelaufener Rentennachzahlungen (vgl. BSG, Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R - juris, Rn. 15 m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vorverfahrenspflicht - Verwaltungsaktsqualität

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Insofern werde auf das Teilurteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 10.12.2014 - L 2 R 494/13 - verwiesen.

    Maßgeblich ist, ob eine solche verständige Würdigung zu dem Ergebnis führt, dass die Behörde mit der fraglichen Erklärung eine - endgültige - Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalls, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, treffen wollte (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurteil vom 10.12.2014, a.a.O., juris, Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 27.6.2017, a.a.O., juris, Rn. 28).

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Nach § 52 SGB I ist eine darüberhinausgehende Ermächtigungsgrundlage für die Erklärung der Verrechnung per Verwaltungsakt entbehrlich (vgl. BSG, Beschluss vom 31.8.2011 - GS 2/10).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Anlass für die Einführung der Vorschrift waren die beiden Urteile des BSG vom 31.10.2012 (B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) und die sich hieraus ergebende geänderte Rechtsauffassung einiger Rentenversicherungsträger, die nach Verkündung der Urteile gegen sie gerichtete Erstattungsansprüche der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in allen Fällen der rückwirkenden Rentengewährung, also auch in Fällen der rückwirkenden Gewährung einer Altersrente, abgelehnt haben.
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Insoweit gilt das Verbot der reformatio in peius nicht (vgl. BSG, Urteil vom 26.6.2007 - B 1 KR 34/06 R - juris, Rn. 38).
  • LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15

    § 103 Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Der Gesetzgeber wollte durch die Einführung des § 40a SGB II zu Gunsten der Leistungsträger nach dem SGB II klarstellen, dass diesen bei rückwirkender Bewilligung einer Rente unabhängig davon, ob es sich um eine Erwerbsminderungs- oder eine Altersrente handelt, ein Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger zusteht (vgl. dazu auch Hessisches LSG, Urteil vom 27.3.2017 - L 9 AS 331/15 - juris, Rn. 22, sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.12.2015 - L 16 R 134/13 - juris, Rn. 27).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - L 16 R 134/13

    Arbeitslosengeld II - rückwirkende Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.02.2018 - L 3 R 47/16

    Isolierte Klage gegen einen Widerspruchsbescheid mit dem Ziel der vollständigen

  • BSG, 07.12.2017 - B 5 R 176/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verstoß gegen den

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 12 R 137/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2021 - L 16 R 76/19

    Geltendmachung der Leistung von Rentennachzahlungen aus der gesetzlichen

    Bei den Mitteilungen eines Rentenversicherungsträgers über den endgültigen Einbehalt von Rentennachzahlungen handelt es sich um Verwaltungsakte iS von § 31 SGB X (Anschluss an LSG München vom 27.6.2017 - L 13 R 171/15, LSG Mainz vom 24.10.2018 - L 6 R 453/15 und LSG Celle-Bremen vom 23.7.2020 - L 12 R 143/19).

    Denn damit wurde der Verbleib der gemäß den Rentenbescheiden vom 20. März 2000, 22. Mai 2001 und 25. Januar 2002 zunächst nicht ausgezahlten Nachzahlungen geregelt (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2018 - L 6 R 453/15 -juris Rn. 39; Bayerisches LSG, Urteile vom 27. Juni 2017 - L 13 R 171/15 - juris Rn. 26, 29; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Juli 2020 - L 12 R 143/19 - juris Rn. 29 f. ).

    Ist eine Erklärung darauf gerichtet, die im Verhältnis von Staat und Bürger bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen, indem sie die generelle und abstrakte Regelung verbindlich konkretisiert und individualisiert, so legt die Behörde mit Außenwirkung fest, was im Einzelfall rechtens sein soll und trifft damit eine Regelung (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen im o.a. Urteil vom 23. Juli 2020, a.a.O., Rn. 30 m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2023 - L 14 U 117/22

    Todespfleger Niels H.: Leistungen für Hinterbliebene verjähren nach vier Jahren

    In der Rechtsmittelinstanz kann deshalb eine fehlerhafte Kostenentscheidung (z.B. irrtümliches Ausgehen von einem Anwendungsfall der §§ 183, 193 SGG) auch für die Vorinstanz korrigiert werden (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - Az.: B 11 AL 6/09 R - Rn. 24 und BSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - Az.: B 10 LW 5/05 R - Rn. 23 - jeweils zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 15. April 2013 - Az.: L 3 U 40/10 und vom 29. Juni 2011 - Az.: L 3 U 11/08 und 23. Juli 2020 - Az.: L 12 R 143/19 - veröffentlicht unter sozialgerichtsbarkeit.de; Evers in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, § 197a - Rn. 38 m.w.N.).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2021 - L 7 R 187/16

    Verwaltungsaktqualität einer Mitteilung über die Abrechnung einer Nachzahlung

    Dementsprechend hat er auch - nachvollziehbar - Widerspruch gegen diese Abrechnungsmitteilung eingelegt (vgl. für die Annahme eines Verwaltungsaktes in vergleichbaren Fällen, wenn auch mit unterschiedlichen Argumenten, etwa Urteil des LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2018, L 6 R 453/15; Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23. Juli 2020, L 12 R 143/19).
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